Mit einem missbrauchten Verfassungsschutz und geheimgehaltenen „Gutachten“ geht das Altparteien-Establishment nun zum Frontalangriff auf die einzige Oppositionspartei und die Meinungsfreiheit über. Hat Merz die Zustimmung der LINKEN zu einem zweiten Wahlgang mit seiner Zustimmung zu einem AfD-Verbotsverfahren erkauft? Das wäre der letzte Offenbarungseid einer gescheiterten selbsternannten „demokratischen Mitte“. Können wir uns noch auf die Neutralität von Gerichten verlassen? Die Behandlung der AfD-Anträge in der Vergangenheit lässt daran Zweifel aufkommen. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu schützen, wird dieselbe demontiert. Wird demnächst die Opposition ausspioniert wie zu DDR-Zeiten? Was darf man eigentlich noch laut sagen? Müssen wir den Islam mögen oder sind wir sonst „Nazis“? Darf man noch auf die erhöhte Gewalt-Kriminalität von bestimmten Zuwanderergruppen hinweisen oder ist man sonst „Rassist“? Müssen wir die Existenz eines ethnisch-kulturell definierten deutschen Volkes leugnen, obwohl das Grundgesetz genau darauf abstellt? Kann auch Deutscher sein, wer sich zur Scharia bekennt? Die Hetzjagd gegen die AfD wirft viele Fragen auf. In der Vergangenheit hatten diverse Politiker der Altparteien Multikulti für gescheitert erklärt. Müssen die jetzt auch vom VS beobachtet werden? Wir haben noch einen Artikel dazu:
https://reitschuster.de/post/sag-das-nie-wieder/
Bis bald!
Ihre/Eure Kreistagsfraktion
